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Hausordnung des Jenisch Hauses

Herzlich willkommen im Jenisch Haus!

Das Jenisch Haus wurde vom Hamburger Kaufmann Martin Johan Jenisch 1831-34 in seinem weitläufigen Park an der Elbe als Sommerhaus erbaut, dessen weitgehend original erhaltene Ausstattung Sie heute noch erleben können.

Wir möchten Ihren Aufenthalt bei uns so interessant und angenehm wie möglich gestalten. Aus Sicherheitsgründen, aus Rücksicht auf andere Besucher*innen und zum Schutz der Museumsobjekte gilt eine verbindliche Hausordnung. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie diese Regelungen an. Bitte beachten Sie, dass in der Säulenhalle und in der Wunderkammer erweiterte Regeln gelten.

Unser Aufsichtspersonal steht Ihnen gern für Auskünfte zur Verfügung, es ist für Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Objekte verantwortlich. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist deshalb Folge zu leisten

Wir bitten um die Einhaltung der folgenden Grundregeln:

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Mit Ausnahme von Assistenztieren sind Tiere im Haus nicht gestattet.

Bitte schließen Sie größere Mäntel und Regenbekleidung, Schirme, Stöcke (soweit Sie diese nicht benötigen) und andere sperrige Gegenstände sowie Rucksäcke und Taschen (größer als DIN A 4) in den Schließfächern ein.

Bitte nehmen Sie kein Essen und keine Getränke mit in die Ausstellungen. Das Museumscafé freut sich auf Ihren Besuch. Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.

Bitte nehmen sie Rücksicht auf andere Gäste. Schalten Sie Ihr Mobiltelefon leise. Benutzen Sie es nur so, dass andere Besucher*innen nicht gestört werden.

Bitte berühren Sie keine Ausstellungsstücke, es sei denn, es ist bei einzelnen Objekten ausdrücklich erlaubt. Handlungen, die den Museum- und Ausstellungsbetrieb behindern sind nicht erlaubt. Besucher*innen haften für alle, durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarmanlage.

Wir dulden keine trans- oder homofeindlichen, rassistischen, sexistischen, antisemitischen oder anders diskriminierende Äußerungen oder Handlungen.

Der Zutritt in deutlich alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist nicht gestattet. Der Konsum von Alkohol ist nur im gastronomischen Rahmen erlaubt. Andere Drogen sind im Haus verboten.

Offene Feuer sind zu keinem Zeitpunkt gestattet. Das Bekleben und Bemalen von Wänden, Schildern, Vitrinen oder anderen Objekten ist untersagt. Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Mit Kindern im Museum

Wir freuen uns über Kinder im Museum! Dinge, die sie zur Versorgung Ihres Säuglings oder Kleinkindes brauchen, sind natürlich erlaubt, ebenso das Stillen. Wickelmöglichkeiten sind vorhanden.

Aufsichtspflichtige Personen (z.B. Eltern, Lehrpersonal) haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um Unfälle, Schäden, Zwischenfälle und Störungen zu vermeiden. Die Benutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates, Cityrollern oder ähnlichem ist nicht gestattet. Wir bitten Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Objekte nicht gefährdet und Rücksicht auf andere Besucher*innen genommen wird.

Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten bzw. die aufsichtspflichtigen Begleiter*innen.

Barrierefreiheit

Leider ist das Jenisch Haus nur bedingt für mobilitätseingeschränkte Besucher*innen zugänglich, da es im historischen Gebäude keinen Aufzug gibt. Unser Aufsichtspersonal hilft soweit möglich.

Tragbare Klappstühle können ausgeliehen werden. Bitte sprechen Sie dazu unser Personal an.

Fotografieren

Bitte fotografieren und filmen Sie in den Ausstellungsräumen nur ohne Blitz und ohne Stativ. Die Aufnahmen dürfen ohne Rücksprache mit dem Museum nur für private Zwecke verwendet werden. Bitte nehmen Sie bei Foto-, Film- und Tonaufnahmen aufeinander Rücksicht und nehmen Sie niemanden ungefragt auf. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Veröffentlichung in jeglichen Medien (auch Social Media-Kanäle) unter Umständen Persönlichkeitsrechte berühren kann und es in Ihrer Verantwortung liegt, die erforderlichen Rechte einzuholen.

In Sonderausstellungen kann gelegentlich die Fotoerlaubnis entfallen, wenn dies von den Leihgebern gefordert wird.

Gewerbliche Foto-, Film- und Audioaufnahmen bedürfen in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Museums und sind in der Regel gebührenpflichtig.

Fundsachen

Sollten Sie in den Museumsräumen etwas finden, geben Sie dies bitte an der Kasse ab. Haben Sie etwas verloren, fragen Sie bitte an der Kasse

Mit Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Information oder senden eine Email an: info@am.shmh.de

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!