Hamburg war frühes Zentrum einer jüdischen Reformbewegung, aus der das liberale Judentum hervorging. Sie war von der jüdischen Aufklärung geprägt und von einer bürgerlichen Elite getragen. Deren Ziel war die Veränderung der jüdischen Erziehung und Religion. Eine kurze Phase der Emanzipation hatte den Hamburger Jüdinnen und Juden zuvor die napoleonische Besetzung gebracht. Von 1811 bis 1814 hatten sie volle Bürgerrechte. 1817 gründete eine kleine Gruppe von Gemeindemitgliedern einen Verein, um den angestrebten Veränderungen einen institutionellen Rahmen zu geben. Der Verein reformierte die aschkenasisch-jüdische Tradition, etwa indem er Gottesdienste mit deutschsprachigen Kanzelreden und Chorgesang veranstaltete. Die Mitgliedschaft in der Deutsch-Israelitischen Gemeinde war verpflichtend. Der Tempelverein dagegen war ein freiwilliger Zusammenschluss unter dem Dach der Gemeinde.
1811 wurde Hamburg Teil des französischen Kaiserreichs. Die rechtliche Neuordnung führte auch zur Auflösung der Dreigemeinde. 1812 gründete sich in der Stadt die Deutsch-Israelitische Gemeinde. Sie war mit 6.300 Mitgliedern die damals größte jüdische Gemeinde Deutschlands. Der Wegfall des „konservativen“ Einflusses aus Altona gilt als Voraussetzung für die Herausbildung des Reformjudentums in Hamburg.
Der Tempelverein mietete 1818 Räume in der Neustadt und richtete den ersten „Tempel” ein – in Abgrenzung zur Bezeichnung „Synagoge”. Der Verein gewann immer mehr Mitglieder und es fehlte an Sitzplätzen. 1844 wurde ein Neubau in der Poolstraße eingeweiht. Auch im Bau zeigte sich der Reformansatz: Es gab einen gemeinsamen Eingang für Frauen und Männer und eine eingebaute Orgel – die Erste in einer deutschen Synagoge.
Der Gemeinderabbiner Isaak Bernays untersagte 1841 den Gebrauch des vom Tempelverein herausgegebenen Gebetbuchs. Der folgende Streit verdeutlicht die religiöse Ausdifferenzierung im 19. Jahrhundert: Es kam zum Machtkampf zwischen Reformern und Vertretern eines „gesetzestreuen“ Judentums. Auch unter den Anhänger*innen der Reform gab es Auseinandersetzungen um den Umfang der liturgischen Veränderungen, wie etwa Kürzungen traditioneller Gebetstexte.
